„Vergessen im Internet“, das Bundesinnenministerium und der Datenschutz

Unter der Schirmherrschaft unseres Innenministers Dr. Hans-Peter Friedrich (der bekanntermaßen erklärter Freund der Vorratsdatenspeicherung ist, und damit zumindest für mich bei dem Komplex „Datenschutz“ nicht glaubwürdig erscheint) geht es auf der Webseite vergessen-im-internet.de um einen Wettbewerb unter anderem eben um das Thema, dass Inhalte, die man ins Web stellt, dort potentiell lange verbleiben (können). Was die Aussage der Seite jetzt genau ist, erschließt sich mir allerdings nicht so recht, denn was will man denn in einem dezentralen, mehrfach redundanten Netzwerk dagegen unternehmen? Ohne das Internet in eine vollkommen staatliche kontrollierte „Sicherheitszone“ umzubauen, meine ich jetzt? Wäre es seitens des Staates nicht viel sinnvoller und zielführender, die vorhandenen Datenschutzgesetze endlich mal konsequent anzuwenden, eben auch gegen Google, Facebook und Co – und sich selbst?

Aber davon mal abgesehen leistet sich die Seite bereits auf den ersten Blick (ohne tiefer zu graben) einige peinliche Patzer in Sachen Datenschutz. Als da wären:

* jQuery wird von Googleapis aus eingebunden. Was Google da alles mitlogged will man sich gar nicht vorstellen. Eine Lösung wäre hier einfach, man könnte schlicht die jQuery-Bibliotheken auf den eigenen Server legen und gut ist.

* Eine Facebook-Like-Funktion wird eingebunden, versteckt in einer eigenen Javascript-Datei statt direkt am verwendeten Link, der vor allem noch nicht einmal einer der bekannten Like-Buttons ist, sondern völlig anders aussieht (das kann man fast schon vorsätzliche Nutzertäuschung nennen). Diese Like-Funktion kann man nur nutzen, wenn man bei Facebook angemeldet ist – es ist kein Geheimnis, dass Zuckerberg und Co das eifrig verwenden, um das Surfverhalten ihrer Nutzer zu protokollieren.

Vom Datenschutz abgesehen gibt es zudem massive Probleme mit der Barrierefreiheit. Seiten der Verwaltung unterliegen zwingend den Vorgaben der BITV, damit sie auch von Menschen mit Behinderungen problemlos verwendet werden können.

* Im vorliegenden Fall ist der Text-Content der Startseite weitestgehend nur als Grafik vorhanden, diese Grafik verfügt noch nicht einmal über einen befüllten ALT-Tag. Auch weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit (beispielsweise Tastaturnavigation) fehlen völlig. Warum wird auf einer Seite des Innenministeriums die BITV weitestgehend ignoriert und warum schließt man Behinderte aus? Die Seite nutzt als CMS Typo3, eine Umsetzung der BITV wäre damit problemlos möglich, warum also wurde darauf verzichtet?

Ich habe diese Fragen zu Datenschutz und Barrierefreiheit den Verantwortlichen für die Seite (also dem Bundesinnenministerium) per Email gestellt. Wenn eine Antwort kommt, werde ich darüber berichten. Wenn nicht natürlich ebenfalls. :o)