Buhl Data, t@x professional und der Bug: „Wir können keinen Termin nennen“

Am Freitag wollte ich mittels der von mir benutzten Software t@x professional von Buhl Data die zusammenfassende Meldung für das dritte Quartal 2013 abgeben. Normalerweise ist das einfach: Man klickt auf „Werte übernehmen“, dann werden die entsprechenden Zahlen aus der Belegeingabe importiert und im Prinzip muss man dann nur noch signiert ans Finanzamt übertragen.

Diesmal leider nicht, obwohl nur zwei Einträge fürs erste und zweite Quartal existierten, weigerte sich die Software mit dem Begriff  „Professional“ im Namen, einen weiteren anzulegen und behauptete, der existiere bereits. Nach mehereren Versuchen (man vermutet den Fehler ja erst einmal bei sich selbst) gab ich entnervt auf. Da mir schon klar war, dass ich das mit dem Support von Buhl Data würde klären müssen, und da ich mit dem schon einmal zu tun hatte (was höchst unbefriedigend war), beantragte ich vorsichtshalber sofort beim Finanzamt Fristverlängerung für die Abgabe.

Wie erwartet hätte ich mir den Anruf beim sogenannten „Support“ sparen können. Ja, sagte die Dame, der Fehler sei bekannt und man arbeite daran. Wann allerdings mit einer Behebung zu rechnen sei, darüber wollte sie partout keine Auskunft geben. Mein Hinweis auf einzuhaltende Fristen interessierte sie auch nicht weiter. Ihr lakonischer Vorschlag zur Lösung war: „Geben sie die Daten manuell ein!“

Da muss man erst einmal drauf kommen … Ich erwerbe diese Software, um den ganzen Finanzmist nicht manuell machen zu müssen und statt ein funktionierendes Produkt zur Verfügung zu stellen oder wenigstens bekannte (und nicht sonderlich aufwendige) Fehler kurzfristig zu beseitigen, rät man seinen Kunden, den Schmonz doch manuell einzugeben. Da weiß ich doch sofort, warum ich diesen Supportvertrag habe.

Ich habe mich jetzt schriftlich auf dem fossilen Wege eines Faxes beschwert und um Stellungnahme gebeten. Mal sehen, was passiert. Ich vermute: nix.

Den nächsten Test von Steuerprogrammen in der c’t werde ich mal wieder mit großem Interesse lesen. Vielleicht ist es nach vier Jahren an der Zeit, mich von Buhl Data-Software zu trennen, auch wenn das einigen Aufwand bedeutet, sollte die neue Software nicht in der Lage sein, die Daten von t@x zu übernehmen. Aber vielleicht hilft dieser Beitrag wenigstens einem anderen Nutzer, der dasselbe Problem hat.

iZettle? Nein danke …

iZettle-LesegeraetDer Anbieter iZettle bringt eine Neuerung, die auf den ersten Blick attraktiv aussieht. Mit Hilfe eines Zusatzgerätes, eines Kartenlesers für Kredit- und EC-Karten kann ein jeder, auch Privatleute, Kartenzahlungen entgegen nehmen. Man muss dafür nur ein Konto bei iZettle haben, den Kartenleser ins iOS oder Android-Schlauphone stecken und schon geht das. Es fallen nur Transaktionsgebühren in Höhe von 2,75% an.

Was auf den ersten Blick wie ein schlauer Plan klingt, erzeugte bei mir umgehend Bedenken. Skimming ist keine neue Form der Kriminalität. Dabei werden PINs und andere Informationen der Kredit- oder EC-Karten an manipulierten Bankautomaten abgegriffen und damit dann das Konto leergeräumt. Angesichts dessen soll ich meine Karte ernsthaft in ein Smartphone stecken, von dem ich nicht weiß, was darauf alles so läuft? Womöglich noch auf dem Flohmarkt bei windigen Händlern? Und selbst wenn es sich bei demjenigen mit dem Smartphone um einen vertrauenswürdigen Freund handelt, woher weiß ich, was für Trojaner der auf seinem Gerät sammelt, die ihrerseits meine Daten sammeln?

Was? Das Verfahren ist toootal sicher? Na klar, das erzählen uns die Banken auch schon seit Jahren über Bankautomaten und Zahlungen via Karten. Dass das nicht stimmt, zeigen immer wieder Berichte, oder das Desaster mit den neuen Chips auf Kreditkarten, auch wenn die Banken regelmäßig versuchen, abzuwiegeln.

Trotz dieser Bedenken war ich technisch genug interessiert, um das mal ausprobieren zu wollen und hatte deswegen vor, mir so ein Gerät zu bestellen. Ein Promotion-Angebot von iZettle lautete: 14,95 Euro für das Gerät, inklusive 20 Euro Guthaben für Transaktionen. Auf einer Übersichtsseite kann man nachprüfen, welche Smartphones geeignet sind. Mein Samsung 9001i war leider nicht dabei. Daraufhin habe ich per Mail bei deren Support angefragt, ob mein Gerät geeignet ist. Antwort kam zwar bereits am nächsten Tag – aber die überraschte mich. Die lapidare Antwort lautete „keine Ahnung – schauen Sie auf unsere Kompatibilitätsliste im Web“. Dummerweise hatte ich jedoch bereits in meiner Anfrage darauf hingewiesen, dass ich mein Smartphone dort nicht finden konnte … Auf eine Nachfrage (und nochmal einen Tag warten) wies man mich nur auf den Passus auf der Webseite hin: „Falls Ihr Gerät oder Betriebssystem nicht auf der Liste steht, können wir nicht garantieren, dass iZettle damit funktioniert.“ Bis die Antworten gekommen waren, gab es das Einführungsangebot natürlich nicht mehr.

Gandios. Man ist offensichtlich als international agierendes Unternehmen im Geldgeschäft nicht in der Lage und auch nicht daran interessiert, festzustellen, ob sogar gängige Kundengeräte überhaupt tauglich sind. Und bei einem derartigen Supportverhalten soll ich iZettle tatsächlich aus Sicherheitssicht äußerst kritische Finanzgeschäfte anvertrauen? Garantiert nicht.

[cc]

Pressefoto iZettle-Lesegerät Copyright iZettle

Adobe CS2-Produkte kostenlos

Boxshot Photoshop CS2Aktuell ist bei Adobe bekanntermaßen die Produktnummer CS6. Für viele Aufgaben reichen aber ältere Fassungen völlig aus. Aktuell bietet die US-Firma die älteren CS2-Fassungen diverser Produkte kostenlos und legal zum Download an. Man muss dafür ausschließlich über ein Adobe-Nutzerkonto verfügen – natürlich kann man sich auch einfach eins neu anlegen.

Erhältlich sind im Rahmen dieser Aktion:

• Acrobat Standard 7.0
• Acrobat Pro 8.0
• Audition 3.0 (früher Cool Edit Pro)
• GoLive CS2
• Illustrator CS2
• InCopy CS2
• InDesign CS2
• Photoshop CS2
• Photoshop Elements 4.0/5.0
• Adobe Premiere Pro 2.0

… und das in Versionen für Windows und Mac OS. Bei letzterem gibt es allerdings die Einschränkung, dass die Software nur bis einschließlich Mac OS X 10.6.8 zurVerfügung steht, ab 10.7 funktionieren die Anwendungen nicht mehr (irgendwas wegen eingestellter PowerPC-Unterstützung, ich kenne mich im Bereich Apple Mac nicht intim aus).

Die CS2-Versionen waren ungefähr im Jahr 2005 aktuell, für den Heimanwender und Hausgebrauch dürften sie in den meisten Fällen für zahllose Anwendungszwecke völlig ausreichen. Leider fehlt After Effects in der Liste, darüber hätte ich persönlich mich sehr gefreut. Schade, aber das Angebot bleibt natürlich trotzdem eine super Sache.

Update: wat hebbt wi gröhlt! Laut Adobe war die Veröffentlichung der CS2 wohl so etwas wie ein 2Versehen“. Dumm für Adobe, dass die Information gestern auch über namhafte Infoseiten wie Forbes ging, daraufhin gingen die Server in die Knie. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Nutzung legal ist, da Adobe selbst die Downloads und die Seriennummern zur Verfügung gestellt hat und es keinerlei Hinweise darauf gab, dass die Nutzung irgendwie eingeschränkt ist. Wenn man bei Adobe schlau ist, lassen sie die Nummer auf sich beruhen und diejenigen die CS2 herunter geladen haben, diese auch nutzen.

Boxshot Adobe Photoshop CS2 Copyright Adobe