iZettle? Nein danke …

iZettle-LesegeraetDer Anbieter iZettle bringt eine Neuerung, die auf den ersten Blick attraktiv aussieht. Mit Hilfe eines Zusatzgerätes, eines Kartenlesers für Kredit- und EC-Karten kann ein jeder, auch Privatleute, Kartenzahlungen entgegen nehmen. Man muss dafür nur ein Konto bei iZettle haben, den Kartenleser ins iOS oder Android-Schlauphone stecken und schon geht das. Es fallen nur Transaktionsgebühren in Höhe von 2,75% an.

Was auf den ersten Blick wie ein schlauer Plan klingt, erzeugte bei mir umgehend Bedenken. Skimming ist keine neue Form der Kriminalität. Dabei werden PINs und andere Informationen der Kredit- oder EC-Karten an manipulierten Bankautomaten abgegriffen und damit dann das Konto leergeräumt. Angesichts dessen soll ich meine Karte ernsthaft in ein Smartphone stecken, von dem ich nicht weiß, was darauf alles so läuft? Womöglich noch auf dem Flohmarkt bei windigen Händlern? Und selbst wenn es sich bei demjenigen mit dem Smartphone um einen vertrauenswürdigen Freund handelt, woher weiß ich, was für Trojaner der auf seinem Gerät sammelt, die ihrerseits meine Daten sammeln?

Was? Das Verfahren ist toootal sicher? Na klar, das erzählen uns die Banken auch schon seit Jahren über Bankautomaten und Zahlungen via Karten. Dass das nicht stimmt, zeigen immer wieder Berichte, oder das Desaster mit den neuen Chips auf Kreditkarten, auch wenn die Banken regelmäßig versuchen, abzuwiegeln.

Trotz dieser Bedenken war ich technisch genug interessiert, um das mal ausprobieren zu wollen und hatte deswegen vor, mir so ein Gerät zu bestellen. Ein Promotion-Angebot von iZettle lautete: 14,95 Euro für das Gerät, inklusive 20 Euro Guthaben für Transaktionen. Auf einer Übersichtsseite kann man nachprüfen, welche Smartphones geeignet sind. Mein Samsung 9001i war leider nicht dabei. Daraufhin habe ich per Mail bei deren Support angefragt, ob mein Gerät geeignet ist. Antwort kam zwar bereits am nächsten Tag – aber die überraschte mich. Die lapidare Antwort lautete „keine Ahnung – schauen Sie auf unsere Kompatibilitätsliste im Web“. Dummerweise hatte ich jedoch bereits in meiner Anfrage darauf hingewiesen, dass ich mein Smartphone dort nicht finden konnte … Auf eine Nachfrage (und nochmal einen Tag warten) wies man mich nur auf den Passus auf der Webseite hin: „Falls Ihr Gerät oder Betriebssystem nicht auf der Liste steht, können wir nicht garantieren, dass iZettle damit funktioniert.“ Bis die Antworten gekommen waren, gab es das Einführungsangebot natürlich nicht mehr.

Gandios. Man ist offensichtlich als international agierendes Unternehmen im Geldgeschäft nicht in der Lage und auch nicht daran interessiert, festzustellen, ob sogar gängige Kundengeräte überhaupt tauglich sind. Und bei einem derartigen Supportverhalten soll ich iZettle tatsächlich aus Sicherheitssicht äußerst kritische Finanzgeschäfte anvertrauen? Garantiert nicht.

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Pressefoto iZettle-Lesegerät Copyright iZettle

Adobe CS2-Produkte kostenlos

Boxshot Photoshop CS2Aktuell ist bei Adobe bekanntermaßen die Produktnummer CS6. Für viele Aufgaben reichen aber ältere Fassungen völlig aus. Aktuell bietet die US-Firma die älteren CS2-Fassungen diverser Produkte kostenlos und legal zum Download an. Man muss dafür ausschließlich über ein Adobe-Nutzerkonto verfügen – natürlich kann man sich auch einfach eins neu anlegen.

Erhältlich sind im Rahmen dieser Aktion:

• Acrobat Standard 7.0
• Acrobat Pro 8.0
• Audition 3.0 (früher Cool Edit Pro)
• GoLive CS2
• Illustrator CS2
• InCopy CS2
• InDesign CS2
• Photoshop CS2
• Photoshop Elements 4.0/5.0
• Adobe Premiere Pro 2.0

… und das in Versionen für Windows und Mac OS. Bei letzterem gibt es allerdings die Einschränkung, dass die Software nur bis einschließlich Mac OS X 10.6.8 zurVerfügung steht, ab 10.7 funktionieren die Anwendungen nicht mehr (irgendwas wegen eingestellter PowerPC-Unterstützung, ich kenne mich im Bereich Apple Mac nicht intim aus).

Die CS2-Versionen waren ungefähr im Jahr 2005 aktuell, für den Heimanwender und Hausgebrauch dürften sie in den meisten Fällen für zahllose Anwendungszwecke völlig ausreichen. Leider fehlt After Effects in der Liste, darüber hätte ich persönlich mich sehr gefreut. Schade, aber das Angebot bleibt natürlich trotzdem eine super Sache.

Update: wat hebbt wi gröhlt! Laut Adobe war die Veröffentlichung der CS2 wohl so etwas wie ein 2Versehen“. Dumm für Adobe, dass die Information gestern auch über namhafte Infoseiten wie Forbes ging, daraufhin gingen die Server in die Knie. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Nutzung legal ist, da Adobe selbst die Downloads und die Seriennummern zur Verfügung gestellt hat und es keinerlei Hinweise darauf gab, dass die Nutzung irgendwie eingeschränkt ist. Wenn man bei Adobe schlau ist, lassen sie die Nummer auf sich beruhen und diejenigen die CS2 herunter geladen haben, diese auch nutzen.

Boxshot Adobe Photoshop CS2 Copyright Adobe

Neuer Tarif für Smartphones von DeutschlandSIM

[gesponsorter Artikel] Üblicherweise muss man einen Zeitvertrag über 24 Monate abschließen, wenn man mit dem Smartphone nicht nur telefonieren, sondern auch Netzzugang haben möchte. Immer wieder sind auch Nutzer von Apples Geräten auf der Suche nach geeigneten iPhone-Tarifen. Eine Alternative zu langfristigen Bindungen bietet ein aktuelles Angebot von DeutschlandSIM, das innerhalb von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden kann und so keine dauerhaften Kosten erzeugt. Angsichts der rasanten Bewegungen im Mobilfunkmarkt ist es heutzutage nur noch selten sinnvoll, sich über zwei Jahre an einen Tarif zu binden.

Das Angebot nutzt das O2-Netz und beinhaltet eine mobile Flatrate, die in der Basisausstattung mit 200 MB Traffic daher kommt. Wem das zu wenig ist, der kann über einen erweiterten Tarif auf 500 MB (plus EUR 2,95) oder 1 GB (plus EUR 7,95) Datenverkehr pro Monat aufstocken. Die Grundgebühr beträgt für den Basistarif 6,95 Euro im Monat, dazu kommt einmalig eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 9,95 Euro.

Das verwendete O2-Netz ermöglicht bis zu 7.2 MBit/s im Downstream und bis zu 2 MBit/s im Upstream, entsprechende Netzabdeckung natürlich wie immer vorausgesetzt; eine Netzabdeckungskarte findet man auf den Seiten von O2.

Alle weiteren Informationen und die Tarifdetails findet man auf der Webseite von DeutschlandSIM.

Logo DeutschlandSIM Copyright b2c.de GmbH

WordPress 3.3 – warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht

Als Automattics Blogsoftware WordPress noch auf den Versionen eins und zwei herumdümpelte, habe ich auf die harte Tour eins ganz eindeutig gelernt: eine neue Version niemals sofort einspielen, sondern erst einmal warten, was sie diesmal verbockt haben. Ich motze ja nun eigentlich gegen meine eigene Zunft, aber leider sollten die Entwickler hin und wieder darüber nachdenken, womit man täglich als User konfrontiert ist, und dass scheinbar kleinere Änderungen am Bedienkonzept mit „nur einem oder zwei Klicks mehr“, zu einem unbequemeren und nervigeren Workflow führen.

Vollmundig wird für WordPress 3.3 reklamiert, dass man den RichText-Editor nun auch mit dem iPad nutzen kann. Dass allerdings durch die veränderte Funktion des Admin-Menüs im Backend die Nutzung mit einem solchen Gerät zum Masochismus gerät, möchte man lieber verschweigen.

Die Submenüpunkte des Adminmenüs sind nicht mehr ausklappbar, die sind nun über ein sogenanntes „Flyout“ realisiert. Sobald man mit dem Mauszeiger darüber fährt, klappen sie aus. Und was ist, wenn ich keinen Mauszeiger habe? Als Lösung wurde vorgeschlagen, man möge auf den jeweiligen Link klicken, dann könne man die Menüpunkte ja sehen. Dass dafür die Seite neu geladen werden muss, interessiert bei Automattic offenbar niemanden. Dass man versuchen kann, „ganz kurz“ zu tippen, um auf dem iPad das Flyout doch zu sehen, wurde als Tipp erst später nachgereicht, hilft aber auch nicht wirklich weiter, weil auch das eben ein völlig überflüssiger Klick mehr ist.

Die Adminbar, die man auch im Frontend sehen kann, wurde deutlich verkleinert. Das macht insbesondere unter kleinen Bildschirmauflösungen zwar Sinn, aber auch hier wurde etwas weggelassen, nämlich der direkte Link zum Dashboard, den man nun nur noch über ein Flyout-Menü erreicht. Das ist sogar auf herkömmlichen, nicht mobilen Browsern lästig.

Fragwürdig auch die Änderung im Dateihandling. Als großer Fortschritt wird seitens Automattic zum einen gepriesen, dass es keine unterschiedlichen Knöpfe zum Hochladen verschiedener Dateitypen mehr gibt, sondern nur noch einen (dem ist auch so, ob das jetzt besser ist als vorher muss bezweifelt werden). Weiterhin freut man sich dort über Drag & Drop zum Upload von Dateien. Leider ist das Drag&Drop-Feld so groß, dass man nun auf alle Fälle scrollen muss, wo man bislang effektiv und ohne Scrollen arbeiten konnte.

Im Moment kann ich von einem Update auf das ergonomisch verschlimmbesserte WordPress nur dringend abraten und anregen erst einmal lokal zu testen, ob man mit den „Verbesserungen“ leben kann.

Dass die Rückmeldungen insbesondere zum Menü offenbar nicht allzu positiv sind, sieht man allein daran, dass einer der Entwickler (Aaron Campbell) zwar vehement verteidigt, was da gemacht wurde, aber gleichzeitig vorsichtshalber mal ein Plugin bereit stellt, um die Ausklapp-Funktionalität des Adminmenüs wieder herzustellen.

WordPress muss meiner Ansicht nach somit dringend für Nachbesserungen nochmal zurück in die Werkstatt. Ob es irgendwelche Probleme mit Plugins gibt (wovon ich ausgehe) ist dabei sogar noch unberücksichtigt.

Nachtrag: von der behaupteten Unterstützung des iPads beim Verfassen von Content merke ich übrigens nichts – keine Spur vom RichText-Editor…

Kostenloser Onlinespeicher von Pogoplug

Pogoplug ist ursprünglich ein Anbieter von NAS-Speichergeräten. Der stellt nun jedermann einen Cloud-Onlinespeicher mit einer Größe von 5 Gigabyte unentgeltlich zur Verfügung. Der Dienst eigent sich allerdings nicht nur als Dateiablage, darüber sollen angeblich auch Audio- und Videodateien in „hoher Geschwindigkeit“ gestreamt werden können. Der Besitz eines Gerätes der Firma ist zur Nutzung nicht notwendig.

Im Vergleich zu Dropbox ist interessant, dass die Dateien in der Cloud laut Aussagen des Anbieters verschlüsselt lagern sollen, auch hier sollte man aber davon ausgehen, dass dieser in der Lage ist zu entschlüsseln und gemäß US-Rechtslage auch Informationen an die Behörden weiter zu geben. Man sollte sich also genau überlegen, welche Dateien man dort lagert und/oder für Dritte freigibt.

Neben dem Onlinezugriff stellt Pogoplug auch Clients für verschiedene Betriebssysteme zur Verfügung – im Gegensatz zu anderen Anbietern sogar für Linux, weiterhin gibt es Apps für iOS und Android.

Wer mit 5 Gigabyte nicht auskommt, kann in Zukunft kostenpflichtig weiteren Speicher zubuchen: 50 GByte kosten monatlich 9,95 US-Dollar, 100 GByte werden für monatlich 19,95 US-Dollar verfügbar sein. Die kostenpflichtigen Dienstleistungen sind allerdings im Moment noch nicht bestellbar.

Logo und Screenshot Copyright 2011 Pogoplug

 

Magazin-Frameworks für das iPad

Ich habe den gestrigen Tag damit verbracht, mir noch einmal ausführlich anzusehen, was für Frameworks es gibt, die das iPad als Plattform bedienen wollen, um darauf eine Magazin-ähnliche Darstellung von Inhalten zu realisieren. Dabei habe ich ausdrücklich nach Lösungen gesucht, die sich der Techniken HTML5 und CSS3 bedienen und nicht nach solchen, die ausschließlich als Javascript-Framework daher kommen, um iOS-Bedienkonzepte nachzubilden, wie beispielsweise Sproutcore und ähnliche.

Gewünscht war allerdings natürlich eine Unterstützung der iPad-Touch-Steuerung, im einfachsten Fall sollte man im Artikel nach unten und oben durch den Inhalt scrollen und mittels einer horizontalen Wischbewegung den Artikel nach vorn oder zurück wechseln können. Wenn’s geht auch gern mit zusätzlichen Gimmicks.

Das Ergebnis der Recherche samt Tests war sehr ernüchternd.
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Windows 7: „nicht identifiziertes Netzwerk“ – die Zweite

Über das Problem „nicht identifiziertes Netzwerk“ hatte ich ja bereits berichtet und eine Lösung gefunden. Dachte ich…

Man kann sich mein Erstaunen vorstellen, als mir mitgeteilt wurde, dass ein aktualisierter WLAN-Treiber vorliege und nach dessen Installation erneut diese Fehlermeldung auftrat. Naja, dachte ich mir, ich weiß ja jetzt wie das Problem zu lösen ist, aber weit gefehlt.

Das Löschen des Registry-Keys WPAD mit nachfolgendem Reboot wie in der anderen Lösung beschrieben half nicht im geringsten. Also frustriert wieder die Suchmaschine bemüht – was den Frust aber nicht abbaute, ganz im Gegenteil. Leider tummeln sich in diversen angeblichen Hilfe-Foren haufenweise Wichtigtuer, die mit ihrem fundierten Halbwissen glänzen oder gleich völligen Unsinn absondern – Foren halt. Es wurden auch immer wieder dieselben Tipps gegeben oder aber auf Phänomene hingewiesen, wie beispielsweise die Tatsache, dass sich dieses Problem manchmal ganz von alleine löst oder nach einem Router-Neustart oder einer Stunde Warten „einfach so“ verschwunden ist…

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Splashtop OS – schade

Heise hatte heute morgen in seinem Ticker gemeldet, dass Splashtop OS nun in der Version 1.0 vorliegt und ich habe gleich mal einen Test gestartet.

Splashtop OS ist im Prinzip ein Mini-Linux, das man auf einem Net- oder Notebook von Windows aus installieren kann und welches dann ab dem nächsten Neustart vor dem Bootvorgang ausgewählt werden kann. Der Vorteil ist, dass innerhalb weniger Sekunden gebootet wird und der Browser Chromium zur Verfügung steht, statt darauf zu warten, dass Windows komplett durchbootet, was bekanntermaßen dauern kann. Von der Bequemlichkeit und auch vom Energiespar-Aspekt eine prima Sache, wenn man „nur mal eben“ was im Netz nachsehen möchte und kein anderes Gerät zur Hand ist, das sofort online ist, wie beispielsweise ein iPad.

Splashtop wirbt damit, dass man nur eine 2MB-Datei herunter laden muss, das ist schonmal die erste Augenwischerei, denn diese Datei zieht erstmal ca. 350 MB aus dem Netz, bevor der eigentliche Installationsvorgang beginnt. Während der Installation muss man dann zwar eine EULA abklicken, allerdings wird nicht gefragt, wohin Splashtop OS installiert werden soll, als Laufwerk wird automatisch C: gewählt (und so eine Bevormundung mag ich überhaupt nicht!). In einem Konfigurationsdialog kann man dann noch ein paar simple Einstellungen vornehmen und bestimmen, ob man die Lesezeichen aus dem IE oder Firefox importieren möchte. Danach ist ein Neustart angesagt.

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Windows 7: „nicht identifiziertes Netzwerk“

Ich hatte mich ja lange dagegen gewehrt, von Windows XP auf eine neuere Version umzusteigen, insbesondere nach der grauenhaften Vorstellung von Vista stand mir nicht der Sinn nach einem neuen Betriebssystem, das nur mäßig sicherer, dafür aber massiv nutzerunfreundlicher ist.

Mit dem im Artikel weiter unten bereits erwähnten neuen Notebook blieb mir dann aber kaum eine andere Wahl und die erste freudige Überraschung stand kurz nach dem allerersten Start an: beim Einspielen der 53 notwendigen Updates hängte sich der Rechner beim Update 52 auf, danach war das System nur durch Starten im angesicherten Modus und Zurücksetzen auf einen älteren Wiederherstellungspunkt wieder zum Laufen zu bewegen – Totalabschuss. Die im Netz hierzu gefundene Lösung war übrigens die Updates im betrieb manuell einzuspielen, statt automatisch beim Herunterfahren des Geräts… An der Stelle hatte ich die Faxen schon ziemlich dicke.

Aber Microsoft hatte noch einen weiteren schönen Spaß für mich bereit gehalten. Nachdem ich das Notebook im Büro ab und im Wohnzimmer wieder aufgebaut hatte (exakt für sowas ist es ja da), meldete mir die WLAN-Verbindung „nicht identifizierbares Netzwerk“ und wollte mich deswegen aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht mehr ins Internet lassen. Na toll…

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Photoshop-Installation unter Windows 7 64bit bricht mit Fehler ab

Es stand die Installation meines Photoshop CS3 auf einem Windows 7-Notebook an. Sollte kein größeres Problem sein, dachte ich, doch weit gefehlt: bereits früh im Installationprozess brach dieser mit einer (wie üblich) kryptischen Fehlermeldung ab:

Internal error 2739 oder alternativ: Error 0×80004005

Ja, dass das kein „externer“ Fehler ist, war mir auch klar… :) Also die Suchmaschine der eigenen Wahl gequält, nachdem eine Suche auf Adobes Supportseiten weder in deutscher noch in englischer Sprache eine passende Lösung zu Tage brachte. Auch der naheliegende Versuch, die Installation mit Administratorrechten auszuführen (unter Vista und Win7 ja immer wieder gern genommen) half nicht.

Die Lösung:

Man muss eine Konsole alias Eingabeaufforderung öffnen, die findet man im Startmenü unter Zubehör->Eingabeaufforderung. Wichtig ist hierbei, diese mit Administratorrechten auszuführen, also Rechtsklick auf den Menüeintrag und dann im Kontextmenü „Als Administrator ausführen“ wählen.

In der Konsole navigiert man mittels Verzeichniswechseln in den Ordner „SysWOW64“ oder genauer „c:\Windows\SysWOW64“. Hier gibt man ein:

regsvr32 vbscript.dll

Danach sollte die Installation durchlaufen, falls nicht muss man eventuell auch noch Folgendes ausführen:

regsvr32 jscript.dll

Unter 32-bit-Versionen von Windows 7 (und Vista) sollte das ebenfalls funktionieren, allerdings muss man hier in den Ordner „c:\Windows\System32“ wechseln.

Via regsvr32.exe werden Active-X-Steuerelemente und DLLs in die Windows-Registrierdatenbank (aka Registry) eingetragen, wo Call-IDs angelegt werden, die auf die zugehörige DLL-Datei verweisen. Erst nach diesem Eintragen können die entsprechenden Funktionen unter Windows genutzt werden, denn Programme können über die Class-IDs auf die DLLs zugreifen, um Funktionen daraus zu nutzen.
Es kann vorkommen, dass diese Registrierung gar nicht stattfindet oder die Eintragung aus der Registry gelöscht wurde, dann kommt es zu Fehlern. In diesem Fall kann man die DLL über regsrv32 wieder im System anmelden.